Ausbildungsklassen

Mofa

Auto: Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Führerschein-Umschreibung nach § 31 FeV

Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen. Außerdem hat er seinem Antrag auf Erteilung einer inländischen Fahrerlaubnis eine Erklärung des Inhalts beizugeben, dass seine ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist. Die Fahrerlaubnisbehörde ist berechtigt, die Richtigkeit der Erklärung zu überprüfen.
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
BE

Auto + Anhänger: BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7t
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Dunkelfahrt: 1
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
BE

Auto + Anhänger: B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: -
Vorbesitz: Klasse B
Theorie: 2,5 x 60 Min.
Praktische Übung: 3,5 x 60 Min.
Fahrpraktische Übungen: 1 x 60 Min.
Spaß und gute Laune!
Mofa

Mofa

Mofas und Pedelec, nicht schneller als 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre
Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung ihrer Eltern!
Prüfung: Theorieprüfung

6 Stunden Theorie
2 praktische Fahrstunden
Mofa

Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge: AM

Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
Zusatzstoff: 2
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mofa

Krafträder: A – beinhaltet A1, A2 und AM

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre (Direkterwerb), 20 Jahre
(Stufenerwerb), 21 Jahre (für Trikes)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mofa

Leichtkrafträder: A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mofa

Krafträder bis 35 kW: A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Dunkelfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Aufstiegsklassen Krafträder

Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 (ab 16 Jahre) und A (Direkteinstieg ab 24 Jahre). Er bildet den Zwischen-Step zum Führerschein für ein Motorrad mit mehr als 35 kW Leistung. Außerdem schließt der Motorradführerschein A2 die Klassen AM und A1 ein.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass

  • beim Aufstieg von A1 auf A2 keine theoretische Prüfung und keine Pflichtstunden, sondern nur eine praktische Prüfung abgelegt werden muss.

Ebenso gilt, dass

  • beim Aufstieg von A2 auf A keine theoretische Prüfung und keine Pflichtstunden, sondern nur eine praktische Prüfung abgelegt werden muss.