Fahrschulwechsel

Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich

Es gibt unterschiedliche Gründe, die Fahrschule wechseln zu wollen oder sogar zu müssen. Vielleicht kommt man einfach nicht klar mit dem Zwischenmenschlichen, oder man zieht in eine ganz andere Stadt.

Keine Sorge, wir helfen bei Anträgen und Voraussetzungen!

Die Fahrschule wechseln darf man jederzeit. Bereits absolvierte theoretische und praktische Prüfungen verlieren nicht ihre Gültigkeit! Auch die bereits abgeleisteten Fahrstunden müssen nicht noch einmal gemacht werden. Die alte Fahrschule muss eine Bescheinigung über die bereits geleisteten Fahrstunden ausstellen. Diese Bescheinigung enthält auch die Sonderfahrten wie Nacht- und Autobahnfahrten. Die neue Fahrschule erkennt diese Stunden an. Nur in Ausnahmefällen, falls der Fahrlehrer noch nicht von der Sicherheit eines Schülers in speziellen Situationen überzeugt ist, kann er eine zusätzliche Sonderfahrt verlangen.

Die Prüfstelle hat mit der ersten Anmeldung zum Führerschein eine Akte angelegt. Darin sind bestandene Prüfungen vermerkt. Wichtig: man muss die Prüfstelle über den Fahrschulwechsel informieren. Denn ist etwa nach einem Umzug eine andere Prüfstelle zuständig, wird die Akte dorthin geschickt.

Bei allen Fragen rund um das Thema Fahrschulwechsel stehen wir mit Rat und Tat zur Seite!